Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

A. Für die Erbringung von Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern

§ 1 Geltungsbereich


1.     Diese AGB gelten für alle Verträge über die Lieferungen und Leistungen der Firma Gako, Inhaber Ron Hoff, Märkersteig 24-28, 14974 Ludwigsfelde (im Folgenden: Gako), und ihren Kunden, insoweit diese Unternehmer sind.

2.     Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Gako ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.


§ 2 Änderung der AGB


1.     Gako behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.

2.     Gegenüber Bestandskunden ist eine Änderung der vereinbarten AGB unter den folgenden Einschränkungen möglich: Umstände, die eine solche Änderung rechtfertigen, sind nachträglich eingetretene, unvorhersehbare Änderungen, die Gako   nicht veranlasst und auf die sie keinen Einfluss hat und die sich einseitig zulasten einer Partei auswirken, sowie in den AGB entstandene Lücken, die zu Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages führen. Gako wird dem Kunden die abgeänderten AGB vier Wochen vor deren Inkrafttreten übersenden und dabei die Umstände, die Anlass der Änderung sind, sowie den Umfang der Änderungen benennen. Sofern der Kunde der Änderung nicht vor Inkrafttreten schriftlich oder per Fax widerspricht, sondern durch weitere Inanspruchnahme der Leistungen von Gako seine Zustimmung zu den neuen AGB erklärt, gilt die Änderung als akzeptiert; die AGB in ihrer dann geänderten Fassung gelten dann ab dem angekündigten Zeitpunkt auch für bestehende Verträge. Im Falle des rechtzeitigen, formwirksamen Widerspruchs gelten im Verhältnis der Parteien die früheren AGB weiter; in diesem Fall sind sowohl der Kunde als auch Gako berechtigt, den Vertrag mit ordentlicher Frist zu kündigen.


§ 3 Zustandekommen von Verträgen


1.     Die Produktpräsentationen von Gako im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei Gako Waren zu bestellen.

2.     Durch die Bestellung des gewünschten Kaufgegenstands im Internet gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

3.     Gako ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Tagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung wird per E-Mail übermittelt. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt das Angebot als abgelehnt.

4.     Angaben von Gako zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gebrauchswerte, Gewichte, Maße, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die uneingeschränkte Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die uneingeschränkte Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen


1.     Die vereinbarten Preise gelten für den im Vertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

2.     Alle Entgelte verstehen sich in Euro (EUR). Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen enthalten.

3.     Bei der Lieferung von Waren verstehen sich die Preise ab Werk, exklusive Verpackungs- und etwa anfallenden Versandkosten. Bei Lieferung außerhalb Deutschlands trägt der Kunde bei der Ausfuhr und/oder Einfuhr anfallende Zölle, Steuern, Gebühren und andere öffentliche Abgaben.

4.     Der Kunde kann gegen Forderungen von Gako nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.


§ 5 Fälligkeit und Zahlung


1.     Die Bezahlung erfolgt mittels Kreditkarte, Paypal, Vorkasse, per Rechnung oder mittels Lastschrift. Gako behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.

2.     Bei Zahlung per Vorkasse ist der Kaufpreis sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlung per Nachnahme ist der Kaufpreis bei Lieferung der Ware ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Abzug fällig. Bei Zahlung per Bankeinzug erfolgt die Abbuchung ohne Abzug innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung ohne Abzug nach Versendung der Ware.

3.     Es wird darauf hingewiesen, dass die Deutsche Post zur Bezahlung von Nachnahmesendungen nur Bargeld akzeptiert. Die Bezahlung per Nachnahme ist nur bei Versand innerhalb Deutschlands möglich. Mit Angabe der Kreditkartennummer in der Bestellung ist Gako ermächtigt, den Kaufpreisbetrag von dem in der Bestellung angegebenen Kreditkartenkonto einzuziehen.

4.     Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, per E-Mail. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der ordnungsgemäße Empfang der Rechnungen sichergestellt ist. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm keine Rechnungen auf dem Postweg zugesendet werden. Der Kunde kann jedoch jederzeit verlangen, dass die Rechnungen auf dem Postweg übersandt werden. Gako ist berechtigt, hierfür pro Rechnung 1,45 EUR zzgl. MwSt. zu berechnen.

5.     Der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, wenn die Rechnung nicht binnen 14 Tagen nach Fälligkeit ausgeglichen wird. Gako steht es frei, dem Kunden für jede ausgesprochene Mahnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 EUR zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen. Dies gilt unabhängig von einem Verzug des Kunden bereits für die erste Mahnung sowie für jede weitere Mahnung in derselben Angelegenheit.

6.     Verzugszinsen werden bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn Gako eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Der Anspruch von Gako aus § 288 Abs. 5 BGB bleibt hiervon unberührt.

7.     Gako kann für unberechtigte Rücklastschriften Bearbeitungsentgelte in Höhe von 10,00 EUR zzgl. MwSt. geltend machen.


§ 6 Lieferung und Lieferzeit, Leistungserbringung


1.     Von Gako in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

2.     Der Eintritt eines Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

3.     Gako haftet nicht für Unmöglichkeiten der Lieferung oder Lieferverzug, soweit diese durch Höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare und von Gako nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. nicht vorhersehbare und von Gako nicht zu vertretende Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind oder einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Vertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht. Entsteht durch solche Hindernisse eine Verzögerung, die dazu führt, dass einer der Parteien ein Festhalten am Vertrag nicht weiter zuzumuten ist, so kann diese Partei durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei vom Vertrag zurücktreten.

4.     Gako ist nur zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, wenn:

-         die Teillieferung bzw. -leistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,

-         die Lieferung bzw. Leistung der restlichen vertragsgegenständlichen Ware sichergestellt ist, und

-         dem Kunden hierdurch nur ein unerheblicher Mehraufwand oder keine wesentlichen zusätzlichen Kosten entstehen (es sei denn, Gako erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

Im Fall einer Teillieferung oder -leistung bleibt der Kunde im Fall einer Leistungsstörung berechtigt, seine Rechte in Bezug auf die Gesamtleistung geltend zu machen.

5.     Gerät Gako mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von Gako auf Schadensersatz nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbe­dingungen beschränkt.

6.     Die Leistungen müssen nicht von Gako persönlich, sondern können von Gako beauftragten Servicepartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen erbracht werden, soweit vertraglich nicht etwas Abweichendes vereinbart ist.


§ 7 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang


1.     Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von Gako, soweit nichts anderes bestimmt oder aus den Umständen nichts anderes zu entnehmen ist.

2.     Bei Versendung stehen Versandart und Verpackung unter dem pflichtgemäßen Ermessen von Gako. Die Sendung wird von Gako nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

3.     Bei Versendung an einen anderen als den Erfüllungsort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Ferner geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem er dadurch in Verzug kommt, dass er die angebotene Sache nicht annimmt.

4.     Erforderliche Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch Gako betragen die Lagerkosten 1,5 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.


§ 8 Gewährleistung


1.     Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich oder vereinbart ist, ab der Abnahme. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen, insbesondere für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Absatz 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Absatz 3 BGB) und für Ansprüche aus dem Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).

2.     Soweit der Kunde Kaufmann (§ 1 HGB) ist und keine Abnahme erforderlich oder vereinbart ist, sind die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde Gako offensichtliche Mängel oder andere Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar sind, nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes und andere Mängel nicht binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels, in Textform anzeigt. Hierfür genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Waren gelten jedoch nicht als genehmigt, soweit Gako einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

3.     Bei Mängeln der gelieferten Gegenstände stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, vorbehaltlich des vorstehenden Abs. (1), zu. Soweit der Kunde Nacherfüllung verlangen kann, erfolgt diese nach Wahl und auf Kosten von Gako durch Lieferung eines neuen Gegenstandes (Nachlieferung) oder durch Beseitigung der Mängel (Nachbesserung). Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei einem Fehlschlagen der Nacherfüllung bleiben unberührt.

4.     Besteht der Mangel in der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechtes eines Dritten, wird Gako nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt Gako dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts eines Dritten geltend gemacht werden.

5.     Bei Mängeln von Gegenständen oder Komponenten anderer Hersteller, die Gako aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird Gako, nach ihrer Wahl, ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen Gako bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten (unter Ausschöpfung des gesamten Instanzenzuges und/oder aufgrund fruchtloser Vollstreckung) erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Gako ist verpflichtet, dem Kunden die Verfahrenskosten, die beim Dritten nicht beizutreiben sind, in Höhe der gesetzlich zulässigen Höhe zu ersetzen. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen Gako gehemmt.

6.     Zum Zweck der Nacherfüllung ist der gelieferte Gegenstand, sofern er per Paket versendet werden kann, auf Verlangen und auf Kosten von Gako vom Kunden an Gako zurückzusenden.


§ 9 Haftung und Schadensersatz


1.     Eine Haftung von Gako auf Schadensersatz besteht ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.     Die Haftung von Gako ist nicht beschränkt für:

-         Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Gako, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Gako beruhen;

-         Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Gako, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der von Gako (einschließlich dem arglistigen Verschweigen eines Mangels) beruhen; oder

-         Ansprüche aus einer von Gako übernommenen Beschaffenheitsgarantie oder einer sonstigen Garantie, soweit sich eine Beschränkung nicht aus dem Inhalt der Garantieerklärung ergibt.

3.     Die Haftung von Gako für Schäden aus der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungs­gemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) ist, soweit nicht Abs. (2) eingreift, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

4.     Im Übrigen ist die Haftung von Gako auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ausgeschlossen.

5.     Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

6.     Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Gako.


§ 10 Eigentumsvorbehalt


1.     Die von Gako gelieferten beweglichen Sachen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Gako aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden jetzt oder künftig zustehen, Eigentum von Gako.

2.     Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Gako nach Mahnung zur Rücknahme der Leistung, soweit möglich, berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

3.     Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung von Liefergegenständen durch Gako ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu verstehen, sofern das nicht von Gako ausdrücklich erklärt wird.

4.     Der Kunde kann die Liefergegenstände weiterveräußern. Im Zuge solcher Weiterveräußerung werden zum jeweiligen Zeitpunkt alle aus diesen Weiterveräußerungen entstandenen Forderungen, in Höhe der zwischen Gako und dem Kunden vereinbarten Vergütung inklusive Mehrwertsteuer, an die Gako abgetreten. Eine Be-, Ver- oder Weiterverarbeitung der Liefergegenstände durch den Kunden hat keine Wirkung auf diese Abtretung. Das Recht zur Einziehung dieser Forderung haben der Kunde sowie Gako gleichermaßen. Gako verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Sollte dies jedoch der Fall sein, hat der Kunde die Abtretung der Forderung den Dritten bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die der Abtretung nötigen Unterlagen Gako auszuhändigen.

5.     Werden die Liefergegenstände mit anderen, die nicht im Eigentum von Gako stehen, untrennbar vermischt, so erwirbt Gako das Miteigentum an der neuen Sache um das Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für Gako.

6.     Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde Gako unverzüglich Mitteilung zu machen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von Gako erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentum von Gako hinzuweisen.


§ 11 Obliegenheit und Mitwirkungspflichten des Kunden


1.     Im Verantwortungsbereich des Kunden liegen die Wahl der Produkte und deren Geeignetheit für bestimmte Zwecke, soweit Gako den Kunden nicht hierzu beraten hat.

2.     Dem Kunden obliegt es, Gako bei der Behebung von Mängeln oder der Erbringung von Leistungen so weit wie möglich und zumutbar zu unterstützen, insbesondere erforderliche Informationen mitzuteilen, den Zugang zu den Produkten zu gewähren, sowie sonstige notwendige Informationen mitzuteilen, die zur Leistungserbringung im Bereich der Gewährleistung und/oder Serviceleistung durch Gako erforderlich sind.

3.     Der Kunde hat alle nicht von Gako ein-/angebauten Komponenten zu entfernen, sofern dies zur Leistungserbringung im Bereich der Gewährleistung und/oder Serviceleistung durch Gako erforderlich ist.

4.     Der Kunde ist dazu verpflichtet, sich über alle etwaigen Sicherheitsbestimmungen bzgl. der Handhabe der Ware zu informieren. Gako haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die durch eine falsche Nutzung der Ware entstehen.


§ 12 Schlussbestimmungen


1.     Auf diese AGB sowie alle rechtlichen und vertraglichen Beziehungen zwischen Gako und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechtes Anwendung.

2.     Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Parteien ist der Sitz von Gako. Dies gilt nur, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

3.     Änderungen getroffener vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

 

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gako

Ron Hoff

Märkersteig 24-28

14974 Ludwigsfelde

E-Mail: information@gako-gase.de

Telefon: 03378 200345


A. Für die Erbringung von Lieferungen und Leistungen gegenüber Privathaushalten

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe bei Gako, Inh. Ron Hoff, die von Privatkunden getätigt werden.

Privatkunden in diesem Sinne sind Personen mit Wohnsitz und Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die von ihnen bestellten Waren weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.


§ 2 Vertragsabschluss

Mit der Präsentation unserer Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung ist noch kein verbindliches Angebot unsererseits verbunden.

Erst Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Zur Bestellung können Sie Waren in Ihren Warenkorb legen, sich auf unserer Seite anmelden, registrieren oder Ihre persönlichen Daten eingeben, anschließend Ihre Eingaben auf der Übersichtsseite überprüfen und durch Bestätigung der Bestellung im abschließenden Schritt des Bestellprozesses ein verbindliches Kaufangebot für die im Warenkorb enthaltenen Waren abgeben. Sie können die Bestellung jederzeit durch Betätigen des „Abbrechen“- bzw. „Zurück“-Buttons sowie durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Die vor Abschluss der Bestellung erscheinende Übersichtsseite ermöglicht es Ihnen, Ihre Angaben nochmals auf Eingabefehler hin zu prüfen und im Falle des Vorliegens eines Eingabefehlers diesen durch Betätigen des „Zurück“-Buttons zu korrigieren.

Wenn Sie eine Bestellung bei uns aufgeben, senden wir Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail, mit der wir den Eingang Ihrer Bestellung bestätigen und deren Einzelheiten aufführen (Bestellbestätigung).

Diese Bestellbestätigung stellt die Annahme Ihres Angebotes dar. Ein Kaufvertrag mit uns kommt mit dieser Bestellbestätigung zustande.

§ 3 Preise und Versandkosten

Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Hinzu kommen Versandkosten, die von der Versandart und der Größe und dem Gewicht der von Ihnen bestellten Ware(n) abhängig sind. Die Versandkosten werden bei der Bestellübersicht gesondert ausgewiesen. Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, die im Falle einer Rückgabe der Ware durch Sie in Ausübung Ihres Widerrufsrechts entstehen, tragen Sie. Bei Ausübung Ihres Widerrufsrechts erstatten wir Ihnen den Kaufpreis inkl. der Lieferkosten des Hinversands zurück.

§ 4 Zahlung

Die Bezahlung erfolgt mittels:

·        Kreditkarte

·        per Nachnahme

·        Vorkasse oder im Wege der Finanzierung

·        Rechnung

·        Lastschrift

Bei Zahlung per Vorkasse ist der Kaufpreis sofort fällig. Bei Zahlung per Nachnahme ist der Kaufpreis bei Lieferung der Ware zu zahlen. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware fällig. Bei Zahlung per Bankeinzug erfolgt die Abbuchung innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung nach Versendung der Ware.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Deutsche Post zur Bezahlung von Nachnahmesendungen nur Bargeld akzeptiert. Die Bezahlung per Nachnahme ist nur bei Versand innerhalb Deutschlands möglich.

Mit Angabe der Kreditkartennummer in der Bestellung sind wir ermächtigt, den Kaufpreisbetrag von Ihrem in der Bestellung angegebenen Kreditkartenkonto einzuziehen.

Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.

§ 5 Zahlungsverzug

Wird der Kaufpreis trotz Fälligkeit nicht beglichen, werden wir Ihnen eine Mahnung mit einer erneuten Zahlungsfrist übermitteln. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung 5,00 Euro zu berechnen. Sollten Sie diese Zahlungsfrist ebenfalls verstreichen lassen, kommen Sie in Zahlungsverzug. Dann sind wir dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Falls uns ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 6 Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur befugt, insoweit Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen angegebene Lieferanschrift. Die Lieferung erfolgt gegen die angegebenen Verpackungs- und Versandkosten. Für Auslandslieferungen wird, soweit nichts anderes angegeben ist, der Preis für Verpackung und Versand gesondert nach Gewicht berechnet. Wenn Sie eine spezielle Art der Versendung wünschen, bei der höhere Kosten anfallen, so haben Sie diese Mehrkosten zu tragen.

(2) Macht Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag etc.) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist unsere Leistungspflicht ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von uns unverzüglich erstattet.

(3) Wir können außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu Ihrem Interesse an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von uns unverzüglich erstattet.

(4) Sperrgut (Pakete mit einem größeren Volumen als 1 m3) werden in der Regel per Spedition geliefert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Ware nicht ins Haus getragen wird.


§ 8 Günstige Versandart bei Rücksendung

(1) Bitte verwenden Sie bei der Rücksendung der Ware und des Zubehörs nach Möglichkeit die Originalverpackung, auch wenn diese durch eine Öffnung zur Funktionsprüfung beschädigt sein sollte.

(2) Insoweit Sie den Vertrag widerrufen haben, tragen Sie die Kosten der Rücksendung. Bei einer Rücksendung aufgrund eines anderen Rechtes, z. B. eines Mangels, können Sie uns anschreiben und erhalten sodann einen zur Rücksendung der Warenlieferung beigefügten, vollständig frankierten und adressierten Rücksendeaufkleber. Es handelt sich dabei um die einfachste und kostengünstigste Versandmöglichkeit. Sie trifft keine Verpflichtung zur Verwendung dieses Rücksendeverfahrens. Wenn Sie allerdings eine unnötig teure Versandart wählen, können Sie unter Umständen verpflichtet sein, die gegenüber einer günstigeren Versandart erhöhten Kosten an uns zu zahlen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen Sie bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware in unserem Eigentum. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen Sie die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere dürfen Sie Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.

§ 10 Mängelrechte

(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) werden wir entsprechend Ihrer Wahl auf unsere Kosten durch ein mangelfreies Produkt ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Sie werden darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:

a) Bei Schäden, die durch Sie durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind.

b) Bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte bei Ihnen schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).

(2) Wir leisten ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.

(3) Erfordert die von Ihnen gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu Ihrem Leistungsinteresse steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für Sie zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich Ihr Anspruch auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Unser Recht, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt. 

(4) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung sind Sie verpflichtet, das Produkt auf unsere Kosten unter Angabe der Auftragsnummer an die von uns angegebene Rücksendeadresse einzusenden.

(5) Senden Sie die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu erhalten, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern Sie die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnten, haben Sie den Wert der von Ihnen gezogenen Nutzungen zu erstatten. Für einen nicht durch den Mangel eingetretenen Untergang oder die weitere Verschlechterung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware haben Sie Wertersatz zu leisten. Sie haben keinen Wertersatz für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Die Pflicht zum Wertersatz entfällt für die Rücksendung eines mangelhaften Produktes im Gewährleistungsfall,

a) wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,

b) wenn wir die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten haben oder der Schaden auch bei uns eingetreten wäre,

c) wenn die Verschlechterung oder der Untergang bei Ihnen eingetreten ist, obwohl Sie diejenige Sorgfalt beachtet haben, die Sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen.

(6) Ihre Schadensersatzpflicht bei einer von Ihnen zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(7) Sie können nach Ihrer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat. 

(8) Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von ihm eingeräumten Garantie bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten. 

(9) Die gesetzliche Gewährleistung von uns endet zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.

§ 11 Haftung

(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haften wir nicht.

(2) Unabhängig von einem Verschulden unsererseits bleibt eine Haftung von uns bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch uns dar.

(3) Wir sind auch für die während unseres Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von uns für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

(5) Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit unseres Internetshops.

(6) Wir haften nicht für Schäden oder Verletzungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes entstehen.

§ 12 Anwendbares Recht

Der zwischen Ihnen und uns abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

§ 13 Gerichtsstand

Sofern Sie entgegen Ihren Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Ludwigsfelde.

§ 14 Streitbeilegung

Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss nicht gespeichert. Die Bestelldetails erhalten Sie mittels der Bestellbestätigung mit allen Angaben an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Unsere AGB und Widerrufsbelehrung können Sie jederzeit auf unserer Seite einsehen und mittels der Druckfunktion Ihres Browsers speichern oder drucken.

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.


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